Bayerisch-Tschechischer Schulaustausch für Real-, Mittel-, Förder- und Berufliche Schulen aus Mitteln der Stiftung Jugendaustausch Bayern
Aus Mitteln der Stiftung Jugendaustausch Bayern verwaltet Tandem Fördergelder für den bayerisch-tschechischen Schulaustausch. Zielgruppen sind vor allem Real-, Mittel- und Förderschulen, sowie Berufliche Schulen. Tandem unterstützt und informiert zu allen Fragen rund um den grenzübergreifenden Austausch. Wir wollen helfen, den Schulaustausch zwischen den Nachbarländern Bayern und Tschechien nach der Corona-Krise wieder in Gang zu bringen.
Wenn Sie für Ihre Schule eine grenzübergreifende Zusammenarbeit anstreben oder Kontakt zu einer Schule im Nachbarland suchen, treten Sie mit Tandem in Kontakt.
Genauere Informationen zur Antragstellung, Durchführung und Nachbereitung lesen Sie bitte in Informationen zum Bayerisch-Tschechischen Schulaustausch der Stiftung Jugendaustausch Bayern nach.
Diese und weitere Infos finden Sie ebenfalls zweisprachig als Kurzpräsentation in Pdf-Format.
Überblick:
Antragsfrist: spätestens 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme
Wer kann einen Förderantrag stellen?
- Gefördert werden Maßnahmen mit Schüler:innen von bayerischen Mittelschulen, Realschulen, Förderschulen oder Berufliche Schulen.
Was wird gefördert?
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Projekte und Schüler:innenaustausche auf Gegenseitigkeit zwischen bayerischen Mittelschulen, Realschulen, Förderschulen oder Berufliche Schulen mit tschechischen Partnerschulen. In Ausnahmefällen auch einseitige Vorhaben.
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Gefördert werden Kosten, die durch die Zusammenarbeit im internationalen Kontext entstehen, z.B. Programmkosten, Reise- und Unterbringungskosten, Verpflegungskosten, Honorare für Referent:innen bzw. Dolmetscher:innen. Die Förderung erfolgt als Fehlbedarfsfinanzierung. Die Zuwendung beträgt in der Regel bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
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Honorar für Sprachanimation. Die Sprachanimation ist eine unkonventionelle, kreative Methode mit dem Ziel, dass Interesse am Nachbarland und seiner Sprache zu wecken. Sie ist geeignet, um eine deutsch-tschechische Gruppe bei ihrem ersten Kontakt, spielerisch näherzubringen und den Kennenlernprozess zu beschleunigen.
Was wird nicht gefördert?
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Nicht gefördert werden die Reisekosten der Partnerorganisation nach Deutschland, diese sind im Sinne des Gastgeberprinzips von der Partnerorganisation selbst zu tragen.
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Keine Förderung für Treffen von ausschließlich Lehrkräften
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Keine Ausgaben für Alkohol und Gastgeschenke
Was umfasst der Antrag?
- Formular "Antrag" per Post
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Kosten- und Finanzplan
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Projektbeschreibung mit Darlegung der Ziele, Methoden und Einbindung in pädagogische Kontexte (formlos möglich)
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Tageweises Programm (formlos möglich)
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Liste der Teilnehmenden, incl. Funktion und Alter (formlos möglich)
Was passiert nach der Antragsstellung?
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Die für eine Förderung ausgewählten Initiativen erhalten mit der schriftlichen Bewilligung alle Informationen zu Verwendung, Abruf und Abrechnung der bewilligten Summe.
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Die Fördersumme kann unmittelbar im Anschluss bei Tandem abgerufen und innerhalb des bewilligten Förderzeitraums für die Umsetzung des Vorhabens verwendet werden.
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Die Verwendung der Fördersumme wird durch einen Verwendungsnachweis bis spätestens 6 Wochen nach Abschluss der Maßnahme nachgewiesen.
Bitte senden Sie die Antragsunterlagen unterschrieben per Post an:
Koordinierungszentrum Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch – Tandem
Lisa Walden
Gesandtenstraße 10
93047 Regensburg
Hier finden Sie die Antrags- und Abrechnungsunterlagen:
Verwendungsnachweis_Abrechnung_Tatsächliche Kosten
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften
Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine Mail. Gerne beraten wir Sie persönlich.
Ansprechpartnerin bei Tandem ist Lisa Walden
Kontakt: walden@tandem-org.de, Tel: 0941 5855714
Erreichbarkeit: Mo,Mi,Do 10-14 Uhr; Di 12-16 Uhr