Informationen zur Förderung von Maßnahmen im Förderschwerpunkt
"Transnationale Erinnerungsarbeit/politische Bildung"
unter dem Motto
"Gemeinsam erinnern für eine gemeinsame Zukunft“
In seiner Sitzung vom März 2015 in Pilsen beschloss der Deutsch-Tschechische Jugendrat, dass in den Jahren 2017-2019 der Schwerpunkt in der deutsch-tschechischen jugendpolitischen Zusammenarbeit auf das Thema „Transnationale Erinnerungsarbeit/politische Bildung“ gelegt werden soll.
Im Jahr 2017 startet Tandem nun den Förderschwerpunkt unter dem Motto „Gemeinsam erinnern für eine gemeinsame Zukunft“ mit einem Jahresbudget in Höhe von 100.000 € aus den Mitteln des Kinder- und Jugendplan des Bundes.
Inhaltliche Anforderungen:
Gefördert werden können Kinder- und Jugendbegegnungen sowie Fachkräftemaßnahmen, die das Thema als inhaltlichen Schwerpunkt setzen. Auch Materialien (z.B. Plakate, Kalender, Ausstellungen) können gefördert werden.
Die Jugendlichen sollen sich mit der Geschichte, ihrem Umgang damit sowie mit aktuellen Fragestellungen auseinandersetzen und ihre Urteils- und Handlungsfähigkeiten erweitern.
Anregungen entnehmen Sie bitte auch der Publikation „Gemeinsam auf dem Weg zur Erinnerung. Materialien und Methodenbausteine für deutsch-tschechische Erinnerungsarbeit“, Quelle: www.tandem-org.de/assets/files/Publikationen/2015/gadw_de_20151026_ok2_web.pdf
Mögliche Themen können sein:
- „Transnationale Erinnerungsarbeit“ – darunter sind Maßnahmen zu verstehen, die sich auf die Periode der nationalsozialistischen Verbrechen (1933-1945) konzentrieren
- Zivilgesellschaftliches Engagement gegen Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus und Rechtsextremismus Auseinandersetzung mit populistischen Bewegungen wie z.B. Pegida
- Integration von Minderheiten, z.B. Roma
- Integration von Migrant/-innen
- Flucht und Migration – damals und heute
- Demokratiebildung und Beteiligung von Jugendlichen
- Abwertung und Ausgrenzung - damals und heute
- …darüber hinaus sind weitere Inhalte denkbar.
Wesentlich sind innovative Formen des Zugangs zum Thema bezogen auf den deutsch-tschechischen Jugendaustausch.
Formale Kriterien:
1. Antragsverfahren
Zentral- bzw. Länderstellenverfahren
2. Antragstermine
01.07. und 01.10.
3. Antragsunterlagen Zentral- bzw. Länderstelle
Formblätter S, AV + Einzelantrag des Letztempfängers
4. Einzelantrag des Letztempfängers
→ Formblatt AV5 mit Konzept der Maßnahme einschließlich Vor-und Nachbereitung und Programm
→ Formblatt AV-K1 (Kosten- und Finanzierungsplan) = Anlage 1 zu AV5
Fehlende Angaben können ergänzt und Angaben, die für Ihren Finanzierungsplan nicht relevant sind, gelöscht werden.
→ Anlage 2 zu AV5
ergänzende Angaben
5. Fehlbedarfsfinanzierung
Förderfähige Kosten – vorhandene Mittel = Förderbetrag
(Vorhandene Mittel = Eigenmittel, Teilnehmerbeiträge, Einnahmen von Dritten)
Eine Förderung nach diesem Prinzip bedeutet, dass sich die Höhe des Zuschusses aus der Differenz zwischen den förderfähigen Kosten und den vorhandenen Finanzmitteln ergibt.
Hinweis: Kommt es zu Einsparungen in den Ausgaben gegenüber dem ursprünglichen Finanzierungsplan, verringert sich der Förderbetrag in gleicher Höhe und ist zurückzuzahlen.
6. Förderausschluss
Nicht gefördert werden Personalkosten und investive Ausgaben sowie Programmkosten in Tschechien.
7. Geltende Förderbestimmungen
RL- KJP v. 12.10.2016 / gelten mit Wirkung vom 01.01.2017
ANBest-P Stand 13.06.2018
Bei Fragen können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren:
Ansprechpartner:innen
Lucie Matyášová (Sachbearbeiterin)
Tel: +49 941 58557-15
E-Mail: matyasova(at)tandem-org(dot)de
Stefanie Schütz (Pädagogik)
Tel: +49 941 58557-25
E-Mail: schuetz(at)tandem-org(dot)de