Informationen zur Förderung von Maßnahmen im Förderschwerpunkt zur politischen Bildung
unter dem Motto
"Jugend gestaltet Zukunft"
Beteiligung – Demokratie – Diversität
In seiner Sitzung vom März 2019 beschloss der Deutsch-Tschechische Jugendrat, dass in den Jahren 2020-2023 der Schwerpunkt in der deutsch-tschechischen jugendpolitischen Zusammenarbeit auf den Säulen Beteiligung - Demokratie – Diversität unter dem Titel „Jugend gestaltet Zukunft“ liegen soll.
Im Jahr 2020 startet Tandem den neuen Förderschwerpunkt zur politischen Bildung mit einem Jahresbudget in Höhe von 100.000 € aus Mitteln aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes.
Inhaltliche Anforderungen:
Gefördert werden können Kinder- und Jugendbegegnungen sowie Fachkräftemaßnahmen, die das Thema als inhaltlichen Schwerpunkt setzen. Auch Materialien (z.B. Plakate, Kalender, Ausstellungen) können gefördert werden.
Die Jugendlichen sollen sich grenzübergreifend mit aktuellen gesellschaftlichen Fragestellungen auseinandersetzen und ihre Urteils- und Handlungsfähigkeiten erweitern.
Mögliche Themen können sein:
- Demokratiebildung
- Diversitätsbewusste Bildung
- Jugendbeteiligung
- Inklusion und Integration
- Zivilgesellschaftliches Engagement gegen Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus und Rechtsextremismus sowie andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit
- Auseinandersetzung mit populistischen Bewegungen wie z.B. Pegida
- Flucht und Migration
- Themen der transnationalen Erinnerungsarbeit
- …darüber hinaus sind weitere Inhalte denkbar.
Wesentlich sind innovative Formen des Zugangs zum Thema bezogen auf den deutsch-tschechischen Jugendaustausch.
Formale Kriterien:
1. Antragsverfahren
Zentral- bzw. Länderstellenverfahren
2. Antragstermine bei Tandem
01.07. und 01.10.
3. Antragsunterlagen Zentral- bzw. Länderstelle
Formblätter S, AV, AV5 + Einzelantrag des Letztempfängers
4. Einzelantrag des Letztempfängers
a) Formblatt AV5
mit Konzept der Maßnahme einschließlich Vor-und Nachbereitung und Programm
b) Formblatt AV-K1 (Kosten- und Finanzierungsplan) = Anlage 1 zu AV5
Fehlende Angaben können ergänzt und Angaben, die für Ihren Finanzierungsplan nicht relevant sind, gelöscht werden.
ergänzende Angaben
5. Fehlbedarfsfinanzierung
Förderfähige Kosten – vorhandene Mittel = Förderbetrag
(Vorhandene Mittel = Eigenmittel, Teilnehmerbeiträge, Einnahmen von Dritten)
Eine Förderung nach diesem Prinzip bedeutet, dass sich die Höhe des Zuschusses aus der Differenz zwischen den förderfähigen Kosten und den vorhandenen Finanzmitteln ergibt.
Hinweis: Kommt es zu Einsparungen in den Ausgaben gegenüber dem ursprünglichen Finanzierungsplan, verringert sich der Förderbetrag in gleicher Höhe und ist zurückzuzahlen.
6. Förderausschluss
Nicht gefördert werden Personalkosten und investive Ausgaben sowie Programmkosten in Tschechien.
7. Geltende Förderbestimmungen
RL- KJP v. 12.10.2016 / gelten mit Wirkung vom 01.01.2017
ANBest-P Stand 13.06.2018
Bei Fragen können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren:
Ansprechpartnerinnen:
Lucie Matyášová (Sachbearbeiterin)
Tel: +49 941 58557-15
E-Mail: matyasova(at)tandem-org(dot)de
Kateřina Holišová (Sachbearbeiterin)
Tel: +49 941 58557-0
E-Mail: holisova(at)tandem-org(dot)de
Stefanie Schütz (Pädagogik)
Tel: +49 941 58557-25
E-Mail: schuetz(at)tandem-org(dot)de