Neue Förderinitiative des BMFSFJ im Bereich der Außerschulischen Jugendbildung

Im Rahmen der Entwicklung einer Eigenständigen Jugendpolitik fördert das Bundesfamilienministerium Projekte durch einen Innovationsfonds im Kinder- und Jugendplan des Bundes. Das Bundesfamilienministerium ruft daher alle Träger der Kinder- und Jugendhilfe auf, sich mit innovativen Konzepten und Projektideen am Interessenbekundungsverfahren zu beteiligen.

Ablauf des Förderverfahrens:

  1. Abgabe der Interessenbekundung mit folgendem Formular  http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung5/Pdf-Anlagen/eijp-formular-ibverfahren,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf bis spätestens 20.02.2012 per e-Mail an innovationsfonds@bmfsfj.bund.deDurch die Abgabe der Interessenbekundung besteht noch kein Anspruch auf die Förderung der Maßnahme.

  2.  Prüfung und Entscheidung des BMFSFJ

  3. Nach der Entscheidungsfindung werden die ausgewählten Teilnehmenden zur Vorlage eines Förderantrages mit den entsprechenden Formblättern durch das BMFSFJ aufgefordert.

  4. Projektbeginn frühestens 01.04.2012

 

Weitere Förderinformationen finden Sie unter http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/kinder-und-jugend.html.

Anfragen richten Sie bitte direkt an folgende Adresse: innovationsfonds@bmfsfj.bund.de