Neue Förderinitiative des BMFSFJ im Bereich der Außerschulischen Jugendbildung
Im Rahmen der Entwicklung einer Eigenständigen Jugendpolitik fördert das Bundesfamilienministerium Projekte durch einen Innovationsfonds im Kinder- und Jugendplan des Bundes. Das Bundesfamilienministerium ruft daher alle Träger der Kinder- und Jugendhilfe auf, sich mit innovativen Konzepten und Projektideen am Interessenbekundungsverfahren zu beteiligen.
Ablauf des Förderverfahrens:
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Abgabe der Interessenbekundung mit folgendem Formular http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung5/Pdf-Anlagen/eijp-formular-ibverfahren,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf bis spätestens 20.02.2012 per e-Mail an innovationsfonds@bmfsfj.bund.de. Durch die Abgabe der Interessenbekundung besteht noch kein Anspruch auf die Förderung der Maßnahme.
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Prüfung und Entscheidung des BMFSFJ
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Nach der Entscheidungsfindung werden die ausgewählten Teilnehmenden zur Vorlage eines Förderantrages mit den entsprechenden Formblättern durch das BMFSFJ aufgefordert.
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Projektbeginn frühestens 01.04.2012
Weitere Förderinformationen finden Sie unter http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/kinder-und-jugend.html.
Anfragen richten Sie bitte direkt an folgende Adresse: innovationsfonds@bmfsfj.bund.de