Förderung von Kleinaktivitäten im deutsch-tschechischen Jugendaustausch

 

Im außerschulischen deutsch-tschechischen Jugendaustausch gibt es die Möglichkeit, aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes, Förderungen von Kleinaktivitäten zu beantragen.

 

Welche Kleinaktivitäten können gefördert werden?

  • Projekte, die inhaltlich in engem Zusammenhang mit dem deutsch-tschechischen Jugendaustausch stehen.
  • Beispiele:      
    • Projekte, die der Anbahnung von neuen Partnerschaften dienen (kein Begegnungscharakter)
    • Publikationen
    • Ausstellungen
    • Druckerzeugnisse
    • Konzerte und andere offene Veranstaltungen

Förderverfahren:

  • Die Antragstellung

der Träger erfolgt über die Zentral- bzw. Länderstellen im lfd. Kalenderjahr

  • Höhe der Förderung

bis zu 90 Prozent der Gesamtausgaben, jedoch höchstens 1.000 Euro.

Mindestens 10 Prozent der Gesamtausgaben sind aus Eigen- und Drittmitteln nachzuweisen.

  • Antragstermine

Spätestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme bei Tandem im laufenden Kalenderjahr.

Antragsunterlagen - auch elektronisch möglich

  • Träger
    • Formlose Projektbeschreibung
    • Kosten- und Finanzierungsplan (ggf. A3-K)
  • Zentral- bzw. Länderstelle
    • Formblatt S 
    • Formblatt AV

Verwendungsnahweisunterlagen - auch elektronisch möglich

  • Träger
    • Formblatt M
    • Formloser Sachbericht
    • Kosten- und Finanzierungsplan (ggf. AV3-K)
    • Listen der Teilnehmenden mit Formblatt L
    • Belegliste (ggf. V-Bli)
  • Zentral- bzw. Länderstelle
    • Formblatt AV

Ansprechpartnerinnen

Pädagogik

Stefanie Schütz   

Tel: +49 941 58557-25

E-Mail: schuetz(at)tandem-org(dot)de 

Sachbearbeitung

Lucie Matyášová

Tel.: +49 941 58557-15

E-Mail: matyasova(at)tandem-org(dot)de

Kateřina Schneider

Tel.: +49 941 58557-13

E-Mail: schneider(at)tandem-org(dot)de