Zentralstellenverfahren
Für den außerschulischen Jugendaustausch mit der Tschechischen Republik stehen im Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) Sondermittel bereit. Die Mittel werden über folgende Verfahren vergeben:
→ Zentralstellenverfahren: Träger der Jugendarbeit (Jugendverbände, Jugendbildungsstätten etc.), die einer Zentralstelle angeschlossen sind oder einem bundesweit vertretenen Dachverband angehören, können ihre Anträge auf Förderung nur dort einreichen.
→ Länderverfahren: Träger der Jugendarbeit, die keiner Zentralstelle und keinem Dachverband angeschlossen sind, insbesondere Träger der kommunalen Jugendarbeit, wenden sich an die oberste Landesjugendbehörde oder die von ihnen beauftragten Stellen.
Hier finden Sie die Adressen und Ansprechpartner:innen.