Programmanforderungen
Die Förderung von deutsch-tschechischen Begegnungsprogrammen aus KJP-Mitteln ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die bei der Planung und Vorbereitung zu beachten sind. Neben der Orientierung an den allgemeinen Zielen der internationalen Jugendarbeit sind dies insbesondere:
→ Das Prinzip der Gegenseitigkeit:
Die Zahl der Begegnungen im Ausland soll einer vergleichbaren Zahl von Begegnungen in Deutschland entsprechen. Das Prinzip der Gegenseitigkeit soll soweit wie möglich beachtet werden.
→ Alle Veranstaltungen müssen ein zwischen den Partnern rechtzeitig vorbereitetes und vereinbartes Konzept haben, das insbesondere über Zielgruppen, Lernziele, Methoden und, bei themenorientierten Programmen, auch über die Themen hinreichenden Aufschluss gibt. Eine ausreichende Vorbereitung und Auswertung muss gewährleistet sein.
→ Die verantwortlichen Leiter:innen der Veranstaltungen müssen Erfahrungen in der Jugendarbeit haben und sollten über Fremdsprachenkenntnisse verfügen.
→ Der Träger hat dafür Sorge zu tragen, dass die teilnehmenden Personen gegen Unfall, Krankheit und Schadensersatzansprüche ausreichend versichert sind.
→ Das Prinzip der Ausgewogenheit:
Das Zahlenverhältnis soll zwischen den Teilnehmer:innen bei bilateralen Programmen ausgeglichen sein. Ebenso muss die Zahl der mitwirkenden Leiter:innen sowie der Fachkräfte in einem angemessenen Verhältnis zur Gesamtteilnehmendenzahl stehen.
Den Anforderungen für eine Förderung aus dem KJP genügen grundsätzlich nicht: Reisen von Einzelpersonen, Rundreisen, einseitige Studienfahrten, Fahrten mit überwiegend touristischem Charakter und Maßnahmen der Jugenderholung.
Zur Abgrenzung von schulischen und außerschulischem Austausch beachten Sie bitte:
Eine Jugendbegegnung gilt als außerschulischen Jugendaustausch, wenn
→ die Trägerschaft mit pädagogischer und inhaltliche Verantwortung des Projekts bei einem Träger der außerschulischen Jugendarbeit liegt,
→ das Projekt offen ausgeschrieben ist und sich nicht auf Teilnehmende einer Schulklasse oder eines Kurses beschränkt,
→ die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler freiwillig ist und nicht benotet wird und
→ die Teilnehmenden an der Vorbereitung und Durchführung mitwirken.