Antragstermine

Antragstermin für Zentral-und Länderstellen   

bei Tandem  01.10. des Vorjahres

Nachantragstermin für Zentral-und Länderstellen   

bei Tandem   01.07. des laufenden Kalenderjahres

Eine Nachbeantragung/Förderung von Maßnahmen, die noch nicht begonnen haben, ist für die zweite Jahreshälfte möglich, insofern Tandem über Haushaltsmittel verfügt, die aus Rückflüssen ausgefallener Maßnahmen resultieren.

Antrags- und Nachantragstermin für Träger

bei der Zentral- bzw. Länderstelle 

Diese Fristen werden unterschiedlich festgelegt. Aus diesem Grunde ist der genaue Termin bei der zuständigen Zentral- oder Länderstelle zu erfragen!

Wir weisen daraufhin, dass nur Anträge berücksichtigt werden können, die fristgerecht eingehen.