Antragstermine
Antragstermin für Zentral-und Länderstellen
→ bei Tandem 01.10. des Vorjahres
Nachantragstermin für Zentral-und Länderstellen
→ bei Tandem 01.07. des laufenden Kalenderjahres
Eine Nachbeantragung/Förderung von Maßnahmen, die noch nicht begonnen haben, ist für die zweite Jahreshälfte möglich, insofern Tandem über Haushaltsmittel verfügt, die aus Rückflüssen ausgefallener Maßnahmen resultieren.
Antrags- und Nachantragstermin für Träger
→ bei der Zentral- bzw. Länderstelle
→ Diese Fristen werden unterschiedlich festgelegt. Aus diesem Grunde ist der genaue Termin bei der zuständigen Zentral- oder Länderstelle zu erfragen!
Wir weisen daraufhin, dass nur Anträge berücksichtigt werden können, die fristgerecht eingehen.