Hospitationsprogramm „Voneinander lernen - Učit se navzájem“ – Voraussetzungen für Hospitant_innen aus Tschechien
Als Hospitant:innen aus Tschechien werden angesprochen:
Mitarbeiter:innen der Jugendarbeit, insbesondere ehrenamtliche und hauptamtliche
→ Gruppenleiter:innen, Betreuer:innen
→ Mitarbeiter:innen von Jugendverbänden und Jugendfreizeiteinrichtungen
→ Mitarbeiter:innen von Jugendämtern auf kommunaler und Bezirksebene
Voraussetzungen:
→ mind. 18 Jahre
→ gute Deutschkenntnisse
→ Der:die Hospitant:in aus Tschechien verpflichtet sich, eine ausreichende Zusatzversicherung in der Tschechischen Republik für den Zeitraum des Aufenthaltes in Deutschland abzuschließen