Hospitationsprogramm „Voneinander lernen - Učit se navzájem“ – finanzielle Unterstützung
Finanzierung
Fördersatz / Finanzierungsart :
- TAGESSATZ 40 EURO für Hospitant:in
- ist in den Richtlinien des Kinder- und Jugendplanes (RL-KJP) als der Festbetrag nach Nr. VI.2.2 (4) a) für internationale Begegnungen von binationalen Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe festgelegt.
Förderfähige Ausgaben:
- Unterkunft, Verpflegung, Programmkosten
- Versicherung in Deutschland
- Fahrtkosten im ÖPNV vor Ort
Der:die Hospitant:in aus Tschechien verpflichtet sich, eine ausreichende Zusatzversicherung in der Tschechischen Republik für den Zeitraum des Aufenthaltes in Deutschland abzuschließen.
Nichtförderfähige Ausgaben:
- Taschengeld
- Reisekosten
Die Kosten für An- und Abreise sind von dem:der Hospitant:in selbst zu tragen.