Hospitationsprogramm „Voneinander lernen - Učit se navzájem“ – finanzielle Unterstützung

Finanzierung

 

Fördersatz / Finanzierungsart :

  • TAGESSATZ 40 EURO für Hospitant:in
  • ist in den Richtlinien des Kinder- und Jugendplanes (RL-KJP) als der Festbetrag nach Nr. VI.2.2 (4) a) für internationale Begegnungen von binationalen Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe festgelegt.

Förderfähige Ausgaben:

  • Unterkunft, Verpflegung, Programmkosten
  • Versicherung in Deutschland
  • Fahrtkosten im ÖPNV vor Ort

Der:die Hospitant:in aus Tschechien verpflichtet sich, eine ausreichende Zusatzversicherung in der Tschechischen Republik für den Zeitraum des Aufenthaltes in Deutschland abzuschließen.

Nichtförderfähige Ausgaben:

  • Taschengeld
  • Reisekosten

Die Kosten für An- und Abreise sind von dem:der Hospitant:in selbst zu tragen.