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Fachkräfteprogramm

Tandem verwaltet von der Antragstellung bis zur Verwendungsnachweisprüfung im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend  die „Sondermittel Tschechische Republik“ aus dem Kinder- und Jugendplan (KJP).

Aus diesen Mitteln wird der außerschulische deutsch- tschechische Jugendaustausch gefördert.

D.h. die Träger der Jugendarbeit, die Fachkräfteprogramme durchführen möchten, können über die zuständige Zentral- bzw. Länderstelle bei Tandem einen Zuschuss beantragen.

Über die Fördermodalitäten des KJP informieren wir Sie unter Jugendverbände in Deutschland. Es handelt sich um detaillierte Hinweise:

 

1. zum Antragsverfahren

Zentralstellenverfahren

Antragstermine

→ Antragsformblatt A2-AMB (Word, Excel) oder elektronisch

zuständige Ansprechpartner:innen der Länder 

 

2. zu den Rahmenbedingungen der Begegnungsprogramme

Programmanforderungen

 

3. zu den Finanzierungsrichtlinien und Fördersätzen

Förderbeträge

 

4. weitere Informationen

zusätzliche Informationen zur Förderung für den grenznahen Raum zur Tschechischen Republik (in Bayern die Regierungsbezirke Oberfranken, Oberpfalz und Niederbayern, in Sachsen die kreisfreien Städte Dresden und Chemnitz,  der Erzgebirgskreis und Vogtlandkreis sowie die Landkreise Mittelsachsen, Zwickau, Bautzen, Görlitz, Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge)