P wie Politisches System
Die Verfassung der Tschechischen Republik trat am 01. Januar 1993 in Kraft. Nach dem Vorbild der Verfassungsurkunde der ersten Tschechoslowakischen Republik wurde ein parlamentarisches Regierungssystem festgelegt. Die zentralen Prinzipien der Verfassungsordnung sind in der Verfassungsurkunde sowie in der Charta der Grundrechte und -freiheiten (von 1991) festgeschrieben.
Die Tschechische Republik ist seit Januar 1993 als eigenständiger Staat Mitglied der Vereinten Nationen (die Tschechoslowakei war bereits seit Oktober 1945 Mitglied), seit März 1999 Mitglied der NATO und seit Mai 2004 Mitglied der Europäischen Union. Das tschechische parlamentarische Regierungssystem ist folgendermaßen aufgebaut:
Die Legislative
Das tschechische Parlament besteht aus zwei Kammern: einem Abgeordnetenhaus (Poslanecká sněmovna) mit 200 Abgeordneten und einem Senat (Senát) mit 81 Mitgliedern. Das Abgeordnetenhaus wird in einer Verhältniswahl in Mehrpersonenwahlkreisen für eine vierjährige Amtszeit gewählt. Die Mitglieder des Senats werden in einem Mehrheitswahlsystem in 81 Wahlkreisen auf sechs Jahre berufen. Die Position des Senats gegenüber dem Abgeordnetenhaus ist relativ schwach. Gesetzesentwürfe können nur im Abgeordnetenhaus eingebracht werden und das Veto des Senats kann mit der absoluten Mehrheit der Abgeordneten überstimmt werden. Nur bei verfassungsändernden Gesetzen, internationalen Verträgen, Wahlgesetzen oder Gesetzen, die das Verhältnis der Kammern zueinander regeln, ist eine Zustimmung beider Kammern mit einer Mehrheit von 60 Prozent notwendig. Der Senat muss außerdem der Berufung der Verfassungsrichter durch den Staatspräsidenten zustimmen.
Die Exekutive
Die Exekutive setzt sich zusammen aus dem Staatspräsidenten (prezident republiky) und der Regierung (vláda). Der Staatspräsident ist das Staatsoberhaupt. 2013 fand die erste Direktwahl des Präsidenten statt. Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre, die Wiederwahl ist einmal möglich. Der Präsident ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte, ernennt den Ministerpräsidenten und auf dessen Vorschlag die weiteren Mitglieder der Regierung. Die Regierung muss sich innerhalb von 30 Tagen einer Vertrauensabstimmung im Abgeordnetenhaus unterziehen und kann auch durch ein Misstrauensvotum vom Abgeordnetenhaus wieder zum Rücktritt gezwungen werden. Die Regierung entscheidet als Kollegialorgan.
Die Judikative
Die tschechische Judikative besteht aus dem Verfassungsgericht (Ústavní soud) und einem vierstufigen System allgemeiner Gerichte, an dessen Spitze das Oberste Gericht (Nejvyšší soud ČR) und das Oberste Verwaltungsgericht (Nejvyšší správní soud) stehen.
Weitere Informationen zum parlamentarischen Regierungssystem:
Die Selbstverwaltung
Die Tschechische Republik ist in 14 höhere Selbstverwaltungsregionen (vyšší územně samosprávný celek) gegliedert, darunter 13 Regionen (kraj) und Prag. In den Regionen wird je ein 45- bis 65-köpfiges Vertretungsorgan (krajské zastupitelstvo) gewählt. Das Exekutivorgan ist der Rat (rada kraje), dem ein Hauptmann (hejtman) vorsteht. Als zweite Selbstverwaltungsebene folgen die Kommunen.
• Občanská demokratická strana (ODS) – Demokratische Bürgerpartei
• Česká pirátská strana (ČPS, Kurzbezeichnung Piráti) - Tschechische Piratenpartei
• Svoboda a přímá demokracie (SPD) – Freiheit und direkte Demorkatie
• Komunistická strana Čech a Moravy (KSČM) – Kommunistische Partei Böhmens und Mährens
• Česká strana sociálně demokratická (ČSSD) – Tschechische Sozialdemokratische Partei
• Křestanská a demokratická unie – Československá strana lidová (KDU-ČSL) – Christlich-demokratische Union – Tschechoslowakische Volkspartei
• Tradice, odpovědnost, prosperita (TOP 09) – Tradition, Verantwortung, Wohlstand
• Starostové a nezávislí (STAN) – Bürgermeister und Unabhängige
Deutsch-tschechische Beziehungen
Die deutsch-tschechischen Beziehungen sind eng und beide Staaten haben Interesse daran, die bilaterale Zusammenarbeit zu vertiefen. Intensiv arbeiten sie gemeinsam an außen- und europapolitischen Themen wie z. B. Europäische Nachbarschaftspolitik, Energiesicherheit und Schutz der Menschenrechte. Aber auch der Austausch im wirtschaftlichen und kulturellen Bereich ist vielfältig und erfolgreich.
Um die grenzüberschreitende Kooperation zwischen beiden Staaten zu fördern, wurde bereits im Jahr 1992 der Vertrag über gute Nachbarschaft unterzeichnet. 1997 wurde dann die Deutsch-tschechische Erklärung über die gegenseitigen Beziehungen und deren künftige Entwicklung abgeschlossen, mit der auch der Grundstein des Deutsch-Tschechischen Zukunftsfonds (ein Stiftungsfonds in Prag) gelegt wurde. Seit 1998 konnten fast 7.000 Projekte zum wechselseitigen Austausch in den Bereichen Jugend, Kultur, Bildung, Geschichte und Soziales unterstützt werden. Aus Mitteln dieses Stiftungsfonds wird außerdem das Deutsch-Tschechische Gesprächsforum finanziell gefördert, das die deutsch-tschechischen Beziehungen im Rahmen der Europäischen Union zum Thema hat. Seit 2001 gehört dazu auch das Deutsch-tschechische Jugendforum (G wie Geschichte, J wie Deutsch-tschechisches Jugendforum). 1997 wurden darüber hinaus die Koordinierungszentren Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch – Tandem in Regensburg und Pilsen gegründet, die auf Grundlage einer gemeinsamen Erklärung der für die Jugendarbeit zuständigen Minister beider Länder entstanden sind (T wie Tandem). Auch die Kooperation im Bereich des Rechts- und Polizeiwesens wurde seit Jahren verbessert und es finden regelmäßige Konsultationen zur Vertiefung der Zusammenarbeit statt.
Derzeit liegt der Fokus auf Themen wie z. B. Bekämpfung der grenzübergreifenden Drogen- und Kfz-Kriminalität. Nicht zuletzt unterzeichneten beide Seiten unter Mitwirkung von Bayern und Sachsen im April 2013 ein Abkommen zu Rettungsdiensteinsätzen im jeweiligen Nachbarland. In Prag eröffnete Bayern eine Repräsentanz und Sachsen ein Verbindungsbüro.
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