A wie Ärztliche Versorgung
In Tschechien gilt die Europäische Krankenversicherungskarte, die seit 2006 in allen EU-Mitgliedstaaten obligatorisch ist. Das bedeutet, dass die in Deutschland ausgestellte Krankenversicherungskarte bei Notfällen und für die medizinische Grundversorgung ausreicht. Sollte die Ärztin / der Arzt in Tschechien die Europäische Krankenversicherungskarte nicht akzeptieren, kann man die zunächst selbst bezahlte Rechnung bei der Krankenkasse einreichen. Für Privatversicherte bleibt das Verfahren unverändert. Dabei empfiehlt es sich, den Kostenrahmen im Vorfeld abzuklären.
Auf der Internetseite der Deutschen Botschaft in Prag (www.prag.diplo.de, Suchbegriff „Ärzte“) sind Adressen und Telefonnummern deutschsprachiger/-sprechender Ärztinnen / Ärzte zu finden. Außerdem wird in jedem größeren Krankenhaus Englisch und / oder Deutsch gesprochen.
In der Tschechischen Republik wurde eine Regulierungsgebühr in Höhe von 90 Kč für den ärztlichen Notdienst eingeführt. Ausnahmen von dieser Kostenbeteiligung gelten für Patientengruppen wie z. B. Kinder, die in Kinderheimen oder in Pflegefamilien untergebracht werden, Schwangere im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen, Personen in finanzieller Not, in Seniorenheimen und Heimen für behinderte Menschen.
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