Förderung von Kleinaktivitäten im deutsch-tschechischen Jugendaustausch
Im außerschulischen deutsch-tschechischen Jugendaustausch gibt es die Möglichkeit, aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes, Förderungen von Kleinaktivitäten zu beantragen.
Welche Kleinaktivitäten können gefördert werden?
- Projekte, die inhaltlich in engem Zusammenhang mit dem deutsch-tschechischen Jugendaustausch stehen.
- Beispiele:
- Projekte, die der Anbahnung von neuen Partnerschaften dienen (kein Begegnungscharakter)
- Publikationen
- Ausstellungen
- Druckerzeugnisse
- Konzerte und andere offene Veranstaltungen
Förderverfahren:
- Die Antragstellung
der Träger erfolgt über die Zentral- bzw. Länderstellen im lfd. Kalenderjahr
- Höhe der Förderung
bis zu 90 Prozent der Gesamtausgaben, jedoch höchstens 1.000 Euro.
Mindestens 10 Prozent der Gesamtausgaben sind aus Eigen- und Drittmitteln nachzuweisen.
- Antragstermine
Spätestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme bei Tandem im laufenden Kalenderjahr.
Antragsunterlagen - auch elektronisch möglich
- Träger
- Formlose Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan (ggf. A3-K)
Verwendungsnahweisunterlagen - auch elektronisch möglich
- Träger
- Zentral- bzw. Länderstelle
- Formblatt AV
Ansprechpartnerinnen
Pädagogik
Stefanie Schütz
Tel: +49 941 58557-25
E-Mail: schuetz(at)tandem-org(dot)de
Sachbearbeitung
Lucie Matyášová
Tel.: +49 941 58557-15
E-Mail: matyasova(at)tandem-org(dot)de
Kateřina Schneider
Tel.: +49 941 58557-13
E-Mail: schneider(at)tandem-org(dot)de