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Außerschulischer Austausch
Förderung: Neue Richtlinien zum KJP in Kraft getreten
Seit 1. Januar 2017 sind die neuen Richtlinien zum Kinder- und Jugendplan des Bundes in Kraft getreten. Diese betreffen auch die Förderung von Jugendbegegnungen und den Fachkräfteaustausch mit Tschechien. Durch die Herabsetzung der Altersgrenze können nun Teilnehmer/-innen an Jugendbegegnungen ab einem Alter von bereits acht Jahren gefördert werden. Auch die Fördersätze der Festbeträge bei internationalen Begegnungen wurden erhöht.
Bei Begegnungen in Deutschland können nun für Jugendbegegnungen und Workcamps 24 € pro Teilnehmer/-in und Tag, für Fachkräfteprogramme 40 € pro Teilnehmer/-in und Tag und zudem für Sprachmittelnde/Dolmetschende 305 € pro Tag beantragt werden. Pro Maßnahme kann ein/-e Dolmetscher/-in bzw. Sprachmittler/-in gefördert werden.
Außerdem wurde der Zuschlag für Teilnehmende aus Deutschland für die Vor- und Nachbereitung von Veranstaltungen im Ausland angehoben: Für Jugendbegegnungen und Workcamps können 30 € pro Teilnehmer/-in und Tag, höchstens jedoch 300 € je Maßnahme beantragt werden. Analog dazu können für Fachkräfteprogramme 50 € pro Teilnehmer/-in und Tag, höchstens jedoch 500 € je Maßnahme beantragt werden.
Bei Maßnahmen in Deutschland können zudem für Sprachmittelnde/Dolmetschende 305 € pro Tag beantragt werden. Pro Maßnahme kann ein/e Referent/-in, Dolmetscher/-in bzw. Sprachmittler/-in gefördert werden. Die neuen Richtlinien, die Formblätter sowie weitere Informationen sind auf der Homepage des BMFSFJ veröffentlicht.
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